Das polizeiliche Führungszeugnis ist jedem geläufig. Heute heißt es kurz: Führungszeugnis. Das erweiterte Führungszeugnis war mir persönlich fremd. Die wichtigsten Informationen habe ich zusammengetragen. Übrigens, dieses kann man ebenso online beantragen. Kein Weg zu einem Amt, keine Warteschlagen und somit bequem von zu Hause persönliche Daten eingeben, abschicken und auf die Post zu Hause warten. Bearbeitungsdauer beträgt ca. 14 Tage. Wie beim Führungszeugnis erhält man als Bestätigung, dass der Antrag angekommen ist eine e-Mail in sein Postfach.
Was bedeutet „erweitert“?
Das BfJ (Bundesamt für Justiz) ist für das Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis zuständig. Der Unterschied liegt im Inhalt. Damit ein Straftäter sich resozialisieren kann, sind die vergangenen Delikte in einem Führungszeugnis mit seinen Urteilen nicht aufgeführt. Es sei denn, es handelt sich um Sexualdelikte oder wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht. Generell soll es verhindert werden, dass einschlägig vorbestraften Straftätern der Umgang in sensiblen Bereichen, wie bspw. Kinder und Jugendliche, verwehrt wird.
Bei dem erweiterten Führungszeugnis werden die Delikte aufgeführt. Diese Form des Führungszeugnisses wird gerne beantragt, wenn es beruflich oder ehrenamtlich um den Umgang mit Kindern und Jugendlichen geht. Es sich um Erziehung und Betreuung handelt.
Die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis betragen ebenso 13 Euro und sind sofort fällig bei Beantragung. Bei Mittellosigkeiten kann das BjJ die Gebühren mindern oder ganz davon absehen.