Bisher hatte ich es noch nicht gewusst, aber es gibt moderner Wege ein Strafregisterauszug beantragen zu können. Man muss nun nicht mehr zu einer Behörde oder Dienstelle gehen, dort in einer Warteschlange zu warten, dann die Beantragung mit einem abgezählten Geld in der Hand zu durchzuführen. Das Internet und seine Möglichkeiten haben auch bei solchen behördlichen Anträgen nun endlich Einzug gehalten. Das geht also jetzt spielend leicht und schnell, denn alles ist online verfügbar. Das bedeutet, dass die Beantragenden dies 24 Stunden am Tag und die ganze Woche über machen können. Diese Beantragung hat zudem den Vorteil, dass es wirklich keine Warteschleifen mehr gibt und der Beantragende auch kein Frei oder Urlaub für den Tag der Antragstellung mehr braucht.

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Wer in der öffentlichen Verwaltung tätig ist

Mit dieser einleitenden Überschrift ist der Hinweis ganz klar, dass diejenigen, die einer öffentlichen Verwaltung tätig sind, ein Strafregisterauszug beantragen und seinem Arbeitgeber zumindest bei der Einstellung vorlegen müssen. Einige Bereiche oder auch Verwaltungen fordern diesen regelmäßig ein. Dafür sind die zu besetzende Stellen einfach zu brisant und von öffentlichem Interesse. Ich sehe das auch so und finde eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll. So kann sich ein Arbeitgeber zumindest offiziell sicher sein, dass seine Mitarbeiter keine Straftaten begangen haben, die der Behörde ansonsten bezüglich ihres Rufs schaden könnte.

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